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Statute Text
Fedlex ↗
1Das erstinstanzliche Gericht führt eine Hauptverhandlung durch.
2An der Hauptverhandlung befragt das Gericht die beschuldigte Person und stellt fest, ob:
- a.
- sie den Sachverhalt anerkennt, welcher der Anklage zu Grunde liegt; und
- b.
- diese Erklärung mit der Aktenlage übereinstimmt.
3Das Gericht befragt wenn nötig auch die übrigen anwesenden Parteien.
4Ein Beweisverfahren findet nicht statt.
Uebersicht
Art. 361 StPO — Art. 361 StPO