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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Staatsanwaltschaft verfügt die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsverfügung rechtskräftig beendeten Verfahrens, wenn ihr neue Beweismittel oder Tatsachen bekannt werden, die:
- a.
- für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der beschuldigten Person sprechen; und
- b.
- sich nicht aus den früheren Akten ergeben.
2Sie teilt die Wiederaufnahme denjenigen Personen und Behörden mit, denen zuvor die Einstellung mitgeteilt worden ist.
Uebersicht
Art. 323 StPO — Art. 323 StPO