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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Staatsanwaltschaft verfügt die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsverfügung rechtskräftig beendeten Verfahrens, wenn ihr neue Beweismittel oder Tatsachen bekannt werden, die:

a.
für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der beschuldigten Person sprechen; und
b.
sich nicht aus den früheren Akten ergeben.

2Sie teilt die Wiederaufnahme denjenigen Personen und Behörden mit, denen zuvor die Einstellung mitgeteilt worden ist.

Uebersicht

Art. 323 StPO — Art. 323 StPO