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Statute Text
Fedlex ↗
1Der Strafantrag ist bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Übertretungsstrafbehörde schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
2Verzicht und Rückzug des Strafantrags bedürfen der gleichen Form.
Uebersicht
Art. 304 StPO — Art. 304 StPO