Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Die Verteidigung kann im Haftverfahren den Einvernahmen der beschuldigten Person und weiteren Beweiserhebungen beiwohnen.
2Die beschuldigte Person kann im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft und den Gerichten um Anordnung von Haft jederzeit ohne Aufsicht mit der Verteidigung schriftlich oder mündlich verkehren.
Uebersicht
Art. 223 StPO — Art. 223 StPO