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Statute Text
Fedlex ↗

1Die einvernehmende Behörde kann eine Zeugin oder einen Zeugen unter Hinweis auf die Strafdrohung von Artikel 292 StGB verpflichten, über die beabsichtigte oder die erfolgte Einvernahme und deren Gegenstand Stillschweigen zu bewahren.

2Die Verpflichtung wird befristet.

3Die Anordnung kann mit der Vorladung der Zeugin oder des Zeugen verbunden werden.

Uebersicht

Art. 165 StPO — Art. 165 StPO