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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Strafbehörden können die beschuldigte Person auf allen Stufen des Strafverfahrens zu den ihr vorgeworfenen Straftaten einvernehmen.

2Sie geben ihr dabei Gelegenheit, sich zu diesen Straftaten umfassend zu äussern.

Uebersicht

Art. 157 StPO — Art. 157 StPO