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Statute Text
Fedlex ↗

terDas Gericht verfügt die Einziehung aller Vermögenswerte, welche der Verfügungsmacht einer kriminellen oder terroristischen Organisation unterliegen. Bei Vermögenswerten einer Person, die sich an einer solchen Organisation beteiligt oder sie unterstützt hat (Art. 260), wird die Verfügungsmacht der Organisation bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.

Uebersicht

Art. 72 StGB — Art. 72 StGB