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Statute Text
Fedlex ↗

1Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so sind die Bestimmungen des neuen Rechts über die Verfolgungs- und die Vollstreckungsverjährung, wenn sie milder sind als das bisherige Recht, auch auf die Täter anwendbar, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Tat verübt haben oder beurteilt wurden.

2Der vor Inkrafttreten des neuen Rechts abgelaufene Zeitraum wird angerechnet.

Uebersicht

Art. 389 StGB — Art. 389 StGB