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Statute Text
Fedlex ↗

Die auf Grund des Strafrechts des Bundes oder der Kantone ergangenen rechtskräftigen Entscheide sind mit Bezug auf Geldstrafen, Bussen, Kosten und Einziehungen in der ganzen Schweiz vollstreckbar.

Uebersicht

Art. 373 StGB — Art. 373 StGB