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Statute Text
Fedlex ↗

Die Artikel 306–308 finden auch Anwendung auf:

a.
das Verwaltungsgerichtsverfahren, das Schiedsgerichtsverfahren und das Verfahren vor Behörden und Beamten der Verwaltung, denen das Recht der Zeugenabhörung zusteht;
b.
das Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

Uebersicht

Art. 309 StGB — Art. 309 StGB