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Statute Text
Fedlex ↗
1Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer minderjährigen Person verletzt oder vernachlässigt und sie dadurch in ihrer körperlichen oder seelischen Entwicklung gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Geldstrafe.
Uebersicht
Art. 219 StGB — Art. 219 StGB