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Statute Text
Fedlex ↗

1Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,

wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Wort, Schrift oder Bild sexuell belästigt,

wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

2Die zuständige Behörde kann die beschuldigte Person zum Besuch eines Lernprogramms verpflichten. Absolviert diese das angeordnete Lernprogramm, wird das Verfahren eingestellt.

3Die zuständige Behörde entscheidet über die Kosten des Verfahrens und über allfällig geltend gemachte Forderungen der Zivilpartei.

Uebersicht

Art. 198 StGB — Art. 198 StGB