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Statute Text
Fedlex ↗

1Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

2In schweren Fällen ist die Strafe Geldstrafe. Die Tat wird auf Antrag verfolgt.

3Unterzieht sich die beschuldigte Person gemäss Anordnung der zuständigen Behörde einer ärztlichen Behandlung, so wird das Verfahren eingestellt.

Uebersicht

Art. 194 StGB — Art. 194 StGB