Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Wer mit einer minderjährigen Person von mindestens 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt,
wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Uebersicht
Art. 188 StGB — Art. 188 StGB