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Statute Text
Fedlex ↗
161Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Uebersicht
Art. 113 StGB — Art. 113 StGB