Statute Text
1Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons.
2Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern und erfüllt seine Aufgaben als Kollegialbehörde. *
3Er wählt aus seiner Mitte den Landammann und seinen Stellvertreter für die Dauer eines Jahres.
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