Statute Text

1Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons.

2Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern und erfüllt seine Aufgaben als Kollegialbehörde. *

3Er wählt aus seiner Mitte den Landammann und seinen Stellvertreter für die Dauer eines Jahres.

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