Statute Text
1Der Kantonsrat wählt
a) * … b) die Mitglieder und Ersatzrichter der Gerichte, soweit ihre Wahl nicht durch Verfassung oder Gesetz dem Volk übertragen ist; c) * den Oberstaatsanwalt und dessen Stellvertreter; d) * die Staatsanwälte; e) * den leitenden und die weiteren Jugendanwälte; f) den Chef der Finanzkontrolle.
2Das Gesetz kann dem Kantonsrat weitere Wahlen übertragen. Es bestimmt, welche Stellen vor der Wahl auszuschreiben sind.
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