Statute Text
1Die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften organisieren sich in Kirchgemeinden.
2Die Kirchgemeinden können sich zu Synoden zusammenschliessen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften organisieren sich in Kirchgemeinden.
2Die Kirchgemeinden können sich zu Synoden zusammenschliessen.
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