Statute Text

1Der Kanton umfasst das Gebiet, das durch die historisch gegebenen Grenzen umschrieben und durch die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährleistet ist.

2Für Änderungen im Bestand des Kantonsgebietes ist eine Volksabstimmung erforderlich.

3Grenzbereinigungen bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates.

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