Statute Text
1Der Kanton nutzt und unterhält das Verwaltungsvermögen sachgerecht und wirtschaftlich.
2Das Finanzvermögen ist unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen marktgerecht zu verwalten.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton nutzt und unterhält das Verwaltungsvermögen sachgerecht und wirtschaftlich.
2Das Finanzvermögen ist unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen marktgerecht zu verwalten.
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