Statute Text
1Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz der Menschen und der natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Sie sorgen für eine dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt.
2Die Natur soll durch staatliche und private Tätigkeiten so wenig wie möglich belastet werden.
3Kanton und Gemeinden fördern die Anwendung umweltgerechter Technologien.
4Die Kosten für Umweltschutzmassnahmen sind in der Regel nach dem Verursacherprinzip zu tragen.
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