Statute Text

1Der Kanton beschafft sich die Mittel insbesondere:

2Er kann Fremdmittel zur Finanzierung von Investitionen und zur Sicherstellung der Liquidität aufnehmen.

3Steuern werden nach Massgabe der Gleichmässigkeit, der Allgemeinheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben.

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