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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Ausdruck «Grundpfandrecht» im Sinne dieses Gesetzes umfasst: die Grundpfandverschreibung, den Schuldbrief, die Grundpfandrechte des bisherigen Rechtes, die Grundlast und jedes Vorzugsrecht auf bestimmte Grundstücke sowie das Pfandrecht an der Zugehör eines Grundstücks.

2Der Ausdruck «Faustpfand» begreift auch die Viehverpfändung, das Retentionsrecht und das Pfandrecht an Forderungen und anderen Rechten.

3Der Ausdruck «Pfand» umfasst sowohl das Grundpfand als das Fahrnispfand.

Uebersicht

Art. 37 SchKG — Art. 37 SchKG