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Statute Text
Fedlex ↗
Die Anfechtungsklage ist beim Richter am Wohnsitz des Beklagten einzureichen. Hat der Beklagte keinen Wohnsitz in der Schweiz, so kann die Klage beim Richter am Ort der Pfändung oder des Konkurses eingereicht werden.
Uebersicht
Art. 289 SchKG — Art. 289 SchKG