Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Sachen, welche als Eigentum dritter Personen bezeichnet oder von dritten Personen als ihr Eigentum beansprucht werden, sind unter Vormerkung dieses Umstandes gleichwohl im Inventar aufzuzeichnen.

Uebersicht

Art. 225 SchKG — Art. 225 SchKG