Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Sofort nach Empfang des Konkurserkenntnisses schreitet das Konkursamt zur Aufnahme des Inventars über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen und trifft die zur Sicherung desselben erforderlichen Massnahmen.
2…
Uebersicht
Art. 221 SchKG — Art. 221 SchKG