Statute Text
1Die Gemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
2Bestand und Selbständigkeit der Gemeinden werden durch den Kanton gewährleistet.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Gemeinden sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
2Bestand und Selbständigkeit der Gemeinden werden durch den Kanton gewährleistet.
Noch kein Inhalt verfügbar.