Statute Text
1Die Bestimmungen über die Sachbefugnisse der Landsgemeinde und über die Abstimmungsgegenstände der Urnenabstimmung treten mit Annahme der neuen Verfassung durch das Volk in Kraft. [4] Im übrigen tritt die neue Verfassung auf die Landsgemeinde 1969 [5] in Kraft.
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