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Statute Text
Fedlex ↗
1Sind einzelne Coupons abhanden gekommen, so hat das Gericht auf Begehren des Berechtigten zu verfügen, dass der Betrag bei Verfall oder, sofern der Coupon bereits verfallen ist, sofort gerichtlich hinterlegt werde.
2Nach Ablauf von drei Jahren seit dem Verfalltage ist, wenn sich inzwischen kein Berechtigter gemeldet hat, der Betrag nach Verfügung des Gerichts an den Gesuchsteller herauszugeben.
Uebersicht
Art. 987 OR — Art. 987 OR