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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Aufforderung zur Vorlegung der Urkunde ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichen.
2In besonderen Fällen kann das Gericht noch in anderer Weise für angemessene Veröffentlichung sorgen.
Uebersicht
Art. 984 OR — Art. 984 OR