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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Aufforderung zur Vorlegung der Urkunde ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichen.

2In besonderen Fällen kann das Gericht noch in anderer Weise für angemessene Veröffentlichung sorgen.

Uebersicht

Art. 984 OR — Art. 984 OR