Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Die Eintragung einer Firma entbindet den Berechtigten nicht von der Einhaltung anderer bundesrechtlicher Vorschriften, namentlich zum Schutz vor Täuschungen im Geschäftsverkehr.
Uebersicht
Art. 955a OR — Art. 955a OR