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Statute Text
Fedlex ↗
Die Gesellschafter sind mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen.
Uebersicht
Art. 791 OR — Art. 791 OR
Die Gesellschafter sind mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen.
Art. 791 OR — Art. 791 OR