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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision.

2Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Dieser Bericht enthält:

1.
eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung;
2.
Angaben zur Unabhängigkeit;
3.
Angaben zu der Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung;
4.
eine Empfehlung, ob die Jahresrechnung und die Konzernrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen ist.

3Beide Berichte müssen von der Person unterzeichnet werden, die die Revision geleitet hat.

Uebersicht

Art. 728b OR — Art. 728b OR