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Statute Text
Fedlex ↗

1Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:

1.
die Firma und den Sitz der Gesellschaft;
2.
den Zweck der Gesellschaft;
3.328
die Höhe und die Währung des Aktienkapitals sowie den Betrag der darauf geleisteten Einlagen;
4.
Anzahl, Nennwert und Art der Aktien;
5. und 6.329
7.330
die Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Aktionäre.

2In einer Gesellschaft, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, müssen die Statuten zudem Bestimmungen enthalten über:

1.
die Anzahl der Tätigkeiten, welche die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck ausüben dürfen;
2.
die maximale Dauer der Verträge, die den Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats zugrunde liegen, und die maximale Kündigungsfrist für unbefristete Verträge (Art. 735b);
3.
die Grundsätze zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses;
4.
die Einzelheiten zur Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats.

3Nicht als andere Unternehmen nach Absatz 2 Ziffer 1 gelten Unternehmen, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die die Gesellschaft kontrollieren.

Uebersicht

Art. 626 OR — Art. 626 OR