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Statute Text
Fedlex ↗
1Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:
- 1.
- die Firma und den Sitz der Gesellschaft;
- 2.
- den Zweck der Gesellschaft;
- 3.328
- die Höhe und die Währung des Aktienkapitals sowie den Betrag der darauf geleisteten Einlagen;
- 4.
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien;
- 5. und 6.329
- …
- 7.330
- die Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Aktionäre.
2In einer Gesellschaft, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, müssen die Statuten zudem Bestimmungen enthalten über:
- 1.
- die Anzahl der Tätigkeiten, welche die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck ausüben dürfen;
- 2.
- die maximale Dauer der Verträge, die den Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats zugrunde liegen, und die maximale Kündigungsfrist für unbefristete Verträge (Art. 735b);
- 3.
- die Grundsätze zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Vergütungsausschusses;
- 4.
- die Einzelheiten zur Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats.
3Nicht als andere Unternehmen nach Absatz 2 Ziffer 1 gelten Unternehmen, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die die Gesellschaft kontrollieren.
Uebersicht
Art. 626 OR — Art. 626 OR