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Statute Text
Fedlex ↗
1Bezahlt der Bürge die Hauptschuld ganz oder teilweise, so hat er dem Hauptschuldner Mitteilung zu machen.
2Unterlässt er diese Mitteilung und bezahlt der Hauptschuldner, der die Tilgung nicht kannte und auch nicht kennen musste, die Schuld gleichfalls, so verliert der Bürge seinen Rückgriff auf ihn.
3Die Forderung gegen den Gläubiger aus ungerechtfertigter Bereicherung bleibt vorbehalten.
Uebersicht
Art. 508 OR — Art. 508 OR