Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Wird der Auftraggeber voraussichtlich dauernd urteilsunfähig, so muss der Beauftragte die Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Auftraggebers benachrichtigen, wenn eine solche Meldung zur Interessenwahrung angezeigt erscheint.

Uebersicht

Art. 397a OR — Art. 397a OR