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Statute Text
Fedlex ↗
1Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen.
2Die gesetzliche Vertretung der lernenden Person hat den Arbeitgeber in der Erfüllung seiner Aufgabe nach Kräften zu unterstützen und das gute Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der lernenden Person zu fördern.
Uebersicht
Art. 345 OR — Art. 345 OR