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Statute Text
Fedlex ↗

1Vermieter und Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen müssen schriftlich kündigen.

2Der Vermieter muss mit einem Formular kündigen, das vom Kanton genehmigt ist und das angibt, wie der Mieter vorzugehen hat, wenn er die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen will.

Uebersicht

Art. 266l OR — Art. 266l OR