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Statute Text
Fedlex ↗
1Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
2Andernfalls muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann.
3Der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er:
- a.
- an Auslagen erspart und
- b.
- durch anderweitige Verwendung der Sache gewinnt oder absichtlich zu gewinnen unterlassen hat.
Uebersicht
Art. 264 OR — Art. 264 OR