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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Mieter muss Mängel, die er nicht selber zu beseitigen hat, dem Vermieter melden.

2Unterlässt der Mieter die Meldung, so haftet er für den Schaden, der dem Vermieter daraus entsteht.

Uebersicht

Art. 257g OR — Art. 257g OR