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Statute Text
Fedlex ↗

1Der Bietende ist nach Massgabe der Versteigerungsbedingungen an sein Angebot gebunden.

2Er wird, falls diese nichts anderes bestimmen, frei, wenn ein höheres Angebot erfolgt oder sein Angebot nicht sofort nach dem üblichen Aufruf angenommen wird.

Uebersicht

Art. 231 OR — Art. 231 OR