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Statute Text
Fedlex ↗
1Ist ein Grundstückkauf bedingt abgeschlossen worden, so erfolgt die Eintragung in das Grundbuch erst, wenn die Bedingung erfüllt ist.
2Die Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes ist ausgeschlossen.
Uebersicht
Art. 217 OR — Art. 217 OR