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Statute Text
Fedlex ↗
1Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig – Zug um Zug – zu erfüllen.
3Der Preis ist genügend bestimmt, wenn er nach den Umständen bestimmbar ist.
Uebersicht
Art. 184 OR — Art. 184 OR