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Statute Text
Fedlex ↗
Wo das Gesetz für die Übertragung von Forderungen besondere Bestimmungen aufstellt, bleiben diese vorbehalten.
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Art. 174 OR — Art. 174 OR
Wo das Gesetz für die Übertragung von Forderungen besondere Bestimmungen aufstellt, bleiben diese vorbehalten.
Art. 174 OR — Art. 174 OR