Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗

Bestimmen Gesetz oder richterliches Urteil, dass eine Forderung auf einen andern übergeht, so ist der Übergang Dritten gegenüber wirksam, ohne dass es einer besondern Form oder auch nur einer Willenserklärung des bisherigen Gläubigers bedarf.

Uebersicht

Art. 166 OR — Art. 166 OR