Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
Auf die Verrechnung kann der Schuldner zum voraus Verzicht leisten.
Uebersicht
Art. 126 OR — Art. 126 OR
Auf die Verrechnung kann der Schuldner zum voraus Verzicht leisten.
Art. 126 OR — Art. 126 OR