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Statute Text
Fedlex ↗
1Wenn die Eigenschaften des Gläubigers und des Schuldners in einer Person zusammentreffen, so gilt die Forderung als durch Vereinigung erloschen.
2Wird die Vereinigung rückgängig, so lebt die Forderung wieder auf.
3Vorbehalten bleiben die besondern Vorschriften über das Grundpfandrecht und die Wertpapiere.
Uebersicht
Art. 118 OR — Art. 118 OR