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Statute Text
Fedlex ↗

1Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Wechsel.

2Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber:

1.
das Indossament mit seinem Namen oder mit dem Namen eines anderen ausfüllen;
2.
den Wechsel durch ein Blankoindossament oder an eine bestimmte Person weiter indossieren;
3.
den Wechsel weiter begeben, ohne das Blankoindossament auszufüllen und ohne ihn zu indossieren.

Uebersicht

Art. 1004 OR — Art. 1004 OR