Statute Text

1Das Gebiet der Schulgemeinde deckt sich mit jenem der politischen Gemeinde.

2Die Schulgemeinde kann aufgehoben und deren Aufgaben und Befugnisse durch die politische Gemeinde übernommen werden, sofern die Stimmberechtigten dieser Zusammenlegung zustimmen; die Zusammenlegung kann durch Beschluss der Stimmberechtigten rückgängig gemacht werden.

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