Statute Text

1Der administrative Rat (Gemeinderat, Schulrat, Kirchenrat oder Kapellrat) besteht aus drei bis elf Mitgliedern.

2Aus dessen Mitte wählt die Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von zwei Jahren den Präsidenten und den Vizepräsidenten.

3Es steht dem administrativen Rat im Rahmen der Gesetzgebung zu, den Aufgabenbereich seiner Mitglieder zu umschreiben sowie Kommissionen zu bilden.

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